
Im Gegensatz zu den bekannten Grenzsteinen an der ehemaligen preußisch-lippischen Landesgrenze liegt dieser Stein aus dem Jahr 1817 abseits des alten Grenzverlaufs an einem Trampelpfad. Er muss daher einen anderen Zweck erfüllt haben.
Wahrscheinlich war dieser behauene Sandstein in früherer Zeit Bestandteil einer Grenzlinie, die verschiedene Nutzungsrechte oder –formen voneinander getrennt hat. Er unterteilte vermutlich die gemeinschaftlich genutzten Marken, also altes Weideland. So könnte anhand dieses „Marksteines“ die Abgrenzung der begehrten Hude- und Plaggenrechte zwischen verschiedenen Nutzern oder Nutzergruppen festgelegt worden sein.